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Ingenieurbüro Bechert
Dipl.-Ing. Heinz Bechert
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Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte

Die Notwendigkeit zur Gestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus der gesetzlichen Vorgabe der Industriebaurichtlinie oder der Musterbauordnung: Industriebau-Richtlinie(IndBauRL): 5.12.3:

Der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5.000 m² hat einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und der sich daraus ergebenden betrieblichen Brandschutzanforderungen zu überwachen und dem Betreiber festgestellte Mängel zu melden. Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind im Einzelnen schriftlich festzulegen.

Musterbauordnung (MBO 2002) §51

An Sonderbauten können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1 besondere Anforderungen gestellt werden. […]3Die Anforderungen und Erleichterungen nach den Sätzen 1 und 2 können sich insbesondere erstrecken auf:

[…]
22. den Betrieb und die Nutzung einschließlich der Bestellung und der Qualifikation eines Brandschutzbeauftragten,
[…]

Welchen Nutzen hat ein Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen?
  • Gefahrenabwendung von Ihren Mitarbeitern
  • Schutz des Anlagevermögens vor Sachschäden durch einen Brand
  • Schutz Ihrer Investitionen in bauliche und betriebliche Brandschutzmaßnahmen
  • Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit brandschutztechnischen Maßnahmen
  • Herstellen eines brandschutztechnischen Zustandes, der die gesetzlichen Vorgaben erfüllt
  • Vertrauensperson, die Sie in Fragen des Brandschutzes unterstützt und fachmännisch berät

Welche Aufgaben erfüllt der Brandschutzbeauftragte in Ihrem Auftrag?
  • Aufstellen und Fortführen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z. B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.)
  • jährliche Ausbildung von Mitarbeitern über das richtige Verhalten im Brandfall und den Umgang mit betriebsspezifischen Feuerlöscheinrichtungen, insbesondere Handfeuerlöschgeräten
  • Betreuung von Brandschutzeinrichtungen.
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen.
  • Ermitteln von möglichen Brand- und Explosionsgefahren.
  • Teilnahme an behördlichen bzw. Durchführung von internen Brandschutzbegehungen.
  • Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverfahren mit Brandgefährdung.
  • Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
  • Erstellen und Überwachen eines Prüfbuchs für gesetzlich wiederkehrende Prüfungen von Brandschutzeinrichtungen.
  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen mit Brandgefährdung.
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen mit Brandgefährdung.
  • Ausbildung von Mitarbeitern, z.B. Selbsthilfekräfte, "unterwiesene Personen“, etc.

Vorteile durch die Gestellung eines externen Brandschutzbeauftragten?
  • ständige Aus- und Fortbildung auf hohem Niveau nach den Vorgaben des VdS Schadenverhütung und der Confederation of Fire Protection Associations Europe (CFPA Europe).
  • Erfahrung in der Umsetzung geplanter Maßnahmen und Synergieeffekte durch vielfältige Projekte.
  • Erfahrung im Umgang mit Behörden und notwendigen Genehmigungs- und Umnutzungsverfahren.
  • Mitarbeiter mit langjähriger Kompetenz in allen Bereichen des Brandschutzes.
  • Mitarbeiter des eigenen Unternehmens werden nicht aus dem Geschäftsalltag „entrissen“ und damit wird die Produktivität nicht beeinflußt.
  • Von uns vorgeschlagene Investitionen für den baulichen Brandschutz sind von langfristigem Nutzen.
  • Der Auftraggeber hat ständig Zugriff auf kompetente Ansprechpartner.

Nachteile durch die Gestellung eines betriebsinternen Brandschutzbeauftragten
  • Mitarbeiter müssen entsprechend geschult werden
  • Anschaffen von Fachliteratur und Ausbildungsunterlagen
  • Fehlende Erfahrung in der grundsätzlichen Materie des Brandschutzes
  • Risiko der Neuinvestition von Ausbildungskosten in Mitarbeiter, wenn der bisherige Brandschutzbeauftragte aus dem Unternehmen ausscheidet.
  • Bei einem Ausfall des eigenen Brandschutzbeauftragten durch Krankheit und andere Umstände ist kein Ersatz vorhanden oder es müssen mehrere Personen gleichzeitig ausgebildet werden, was den Kostenaufwand erhöht
  • Die häufigsten Brandschutzmängel ergeben sich aus routinemäßigen Verhaltensweisen im laufenden Betrieb. Ein langjähriger Angestellter nimmt solch schleichende Veränderungen nicht immer wahr (sog. Betriebsblindheit).